Land use planning in Tennengau (in German)

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SUP zum Regionalprogramm Tennengau

Arbter, 1999

Inhalt und Ablauf des SUP-Prozesses

Im Regionalprogramm Tennengau werden verbindliche Raumordnungsmaßnahmen für die Siedlungs- und Freiraumentwickung festgelegt und unverbindliche Maßnahmen in Form einer Empfehlung festgeschrieben. Die Maßnahmen im Regionalprogramm wirken als verbindliche Vorgaben oder Beschränkungen für die örtliche Raumplanung (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan). Diese verbindlichen Maßnahmen werden durch die SUP hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen bewertet. Unverbindliche Empfehlungen werden nicht berücksichtigt.

Der Planungsprozeß startete im Herbst 1997 und soll bis Ende 1999 abgeschlossen sein. Die SUP ist in das Planungsverfahren völlig integriert. Zu jedem Verfahrensschritt der Programmerstellung erfolgt der entsprechende Arbeitsschritt der SUP.

Die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping-Prozeß) war einer der Kernpunkte der SUP. Dabei wurde festgelegt, welche Umweltauswirkungen nach welchen Bewertungskriterien und mit welcher Methode beurteilt werden. Beim ersten Scoping-Termin wurden die Themenbereiche und die Indikatoren für die Bestandsaufnahme zum Umweltzustand sowie eine grobe methodische Vorgangsweise festgelegt. Dabei waren die Raumplanungsabteilung und die Umweltabteilung der Salzburger Landesregierung, das beauftragte Planungsbüro, das BMUJF sowie eine britische SUP-Expertin beteiligt.

Die Festlegung des Untersuchungsrahmens wurde mit SUP Checklisten durchgeführt, wie sie auch in Dänemark, Großbritannien und Kalifornien verwendet werden. Anhand dieser Checklisten wurden die zu bewertenden Auswirkungen und die Indikatoren festgelegt. Es werden alle Umweltauswirkungen der verbindlichen Planungsmaßnahmen untersucht, also auch indirekte Auswirkungen, kumulative Wirkungen und Wechselwirkungen.

Untersuchte Planungsvarianten und Methode zur Analyse der Umweltauswirkungen

Bewertet werden die Nullvariante und zwei Planungsvarianten. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt mittels Matrixmethode. Dabei werden die einzelnen Planungsmaßnahmen (z.B. Festlegung von regionalen Vorrangbereichen für künftige Wohngebiete, Festlegung von regionalen Siedlungsgrenzen, Festlegung von ökologischen Vorrangbereichen,...) den Umweltqualitätszielen (z.B. Verminderung des Energieverbrauchs, Sicherung schützenswerter Lebensräume, Verminderung der Lärmbelastung,...) tabellarisch gegenübergestellt. Als Bewertungsmaßstab wird ein Umweltqualitätszielsystem für den Tennengau definiert, das auch auf politischer Ebene durch den Regionalverband bestätigt wird. Aus allgemeinen Leitbildern zu den einzelnen Schutzgütern (z.B. Wasser, Energieverbrauch, Tier- und Pflanzenwelt, Lärmschutz,...) werden Umweltindikatoren definiert. Mit Hilfe dieser Indikatoren werden die Auswirkungen jeder einzelnen Planungsmaßnahme auf alle Schutzgüter gemessen und bewertet. Die Bewertung erfolgt nach einer 5-stufigen Nominalskala (von sehr positive Umweltauswirkung bis sehr negative Umweltauswirkung).

Im Rahmen der Bewertung wird deutlich, welche Einzelmaßnahmen der Planungsvarianten die Umweltqualitätsziele besser erfüllen. Die Analyse der Auswirkungen der Einzelmaßnahmen wird nicht zu einem Gesamtergebnis zusammengefaßt (Beurteilung der Einzelmaßnahmen der Varianten, aber keine Beurteilung der Gesamtvarianten). Die Bewertungsmatrix wird jedoch abschließend kurz interpretiert. Jede Planungsvariante wird zusammenfassend verbal bewertet. Die jeweiligen Vor- und Nachteile werden angeführt. Maßnahmen zur Verringerung negativer Umweltwirkungen werden definiert. Aus der Bewertung läßt sich die Empfehlung für die Variantenauswahl ableiten bzw. eine optimale Planungsvariante entwickeln. In diesem Falle ist zu erwarten, daß keine der beiden Varianten beschlossen wird. Es soll vielmehr aus ausgewählten Einzelmaßnahmen eine dritte Variante gebildet werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bei der SUP zum Regionalprogramm Tennengau vielschichtig. Einerseits arbeiten 4 Arbeitsgruppen (Sachbereiche Siedlung, Umwelt, Wirtschaft sowie Kultur und Soziales) auf fachlicher Ebene bei der Planerstellung und der Erarbeitung von Planungsvarianten im Rahmen von je 3 Arbeitssitzungen mit. Alle 13 Gemeinden des Regionalverbandes haben eine/n Vertreter/in (Gemeinderäte, engagierte Bürger/innen, ...) in die Arbeitsgruppen entsandt. Andererseits beschließt die Verbandsversammlung (Vertretungsgremium der Bürgermeister) die wichtigsten Planungsschritte (z.B. Festlegen der Umweltziele). Zusätzlich gibt es noch die Bürgermeistergespräche und die Planerrunde, in der auch die Ortsplaner/innen in den Planungsprozeß eingebunden werden.

Zur Information der Öffentlichkeit ist weiters eine Presseaussendung vorgesehen sowie die Präsentation der Planungsergebnisse in den Gemeinden vor Ort. Dabei gibt es die Möglichkeit, die kompetenten Planer direkt zu befragen und Stellungnahmen auch schriftlich abzugeben.

Als Umweltbehörde* wird die zuständige Fachabteilung der Salzburger Landesregierung an der SUP beteiligt. Die Umweltabteilung übernimmt auch Koordinierungsfunktion und bindet wiederum andere Fachabteilungen in die SUP ein. Sie ist bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping), bei der Festlegung der Umweltziele, bei der Bestandsaufnahme sowie bei der Bewertung der Planungsvarianten und Maßnahmen integriert. Abschließend gibt die Umweltbehörde eine Stellungnahme zur Umwelterklärung ab.

(*Der Begriff "Umweltbehörde" ist im EU-Richtlinienvorschlag über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vorgesehen und wird auch in diesen Ausführungen im gleichen Sinne übernommen. In den beschriebenen Fällen nimmt jeweils die Umweltabteilung der Landesregierungen die Rolle der Umweltbehörde wahr. )

Erste Erfahrungen

Gegenüber der herkömmlichen Vorgangsweise bei der Erstellung eines Regionalprogramms, hat die SUP-Begleitung folgende Änderungen gebracht:

  • Die Festlegung des Untersuchungsrahmens, das sogenannte Scoping, wird als Verfahrensschritt wesentlich aufgewertet.
  • Die Festlegung von Umweltqualitätszielen tritt in den Vordergrund.
  • Für das Regionalprogramm werden Planungsvarianten erstellt. Die wichtigsten Maßnahmen werden nach Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter bewertet (qualitative Bewertung mittels der Matrixmethode). Auf Basis der Bewertung werden Maßnahmen festgelegt, welche die negativen Umweltauswirkungen verhindern.
  • Die Fachabteilungen werden durch die SUP frühzeitig eingebunden und haben dadurch mehr Einflußmöglichkeit auf die Planung. Sie können bereits zu den Planungsvarianten fachlich Stellung nehmen, bevor die Variantenentscheidung von den Gemeinden getroffen wird. Dadurch kann mehr Fachinformation in den Planungsprozeß einfließen.

Obwohl die SUP zum Regionalprogramm Tennengau noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich ab, daß qualitative Verbesserungen und damit verbundener Mehraufwand v.a. bei den folgenden Arbeitsschritten liegt:

   * Erarbeitung von Planungsalternativen
   * Bewertung der Alternativen
   * Beteiligung der Öffentlichkeit

Als schwierig hat sich erwiesen, daß während der 2-jährigen Bearbeitungszeit manche Bürgermeister in den Gemeinden gewechselt haben. Dieser personelle Austausch nach den Wahlen hat einen gewissen Sprung in der Planungskontinuität bewirkt.

Weiters war ungünstig, daß das Instrument des Regionalplans noch nicht ausreichend etabliert ist. Diskussionen mit den Bürgermeistern befaßten sich oft mit der Frage, welche Festlegungen überhaupt in einem Regionalplan enthalten sein sollen (z.B. Festlegungen zur Siedlungsdichte, zu erhaltenswerten Freiräumen, ...). Die Tendenz ging dahin, daß Festlegungen möglichst unkonkret und weich formuliert sein sollten. Damit war natürlich für die SUP das Problem verbunden, daß Bewertungen von wenig konkreten Aussagen prinzipiell schwierig sind.

Quellen:

Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen: Strategische Umweltprüfung - Regionalprogramm Tennengau (Umweltbewertung), Vorentwurf, Salzburg, März 1999

Kolouch, G. (SIR): Referatsmanuskript "SUP des Regionalprogrammes Tennengau" am 14.5.98, Salzburg, 1998;

Kolouch, G. (SIR): Scoping-Dokument "Festlegung des Untersuchungsrahmens für die SUP des Regionalprogrammes Tennengau", Salzburg, o. Datum

mündliche Auskünfte G. Kolouch (SIR);

mündl. Auskünfte U. Platzer, BMUJF, Abt. I/1

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